Die Bundesregierung hat mit der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung Erleichterungen und Lockerungen für geimpfte bzw. von COVID-19 genesene Personen auf den Weg gebracht. Privatpersonen können über den Nachweis der Impfung oder über einen PCR-Test die Erleichterungen in Anspruch nehmen.
Anders sieht es in den Unternehmen aus. Die verschärften Maßnahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung haben weiterhin Bestand: Home Office, Mindestabstand, Maskenpflicht, Testangebote etc.
An Hygienekonzept und SARS-CoV-2-Gefährdungsbeurteilung müssen die Unternehmen weiterhin festhalten, diese regelmäßig überprüfen und aktualisieren.
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie in Ihre Firma im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Unterstützung suchen. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.