Die Bundes­re­gie­rung hat mit der Schutz­maß­nah­men-Ausnah­men­ver­ord­nung Erleich­te­run­gen und Locke­run­gen für geimpf­te bzw. von COVID-19 gene­se­ne Perso­nen auf den Weg gebracht. Privat­per­so­nen können über den Nach­weis der Impfung oder über einen PCR-Test die Erleich­te­run­gen in Anspruch nehmen.

Anders sieht es in den Unter­neh­men aus. Die verschärf­ten Maßnah­men der Coro­na-Arbeits­schutz­ver­ord­nung haben weiter­hin Bestand: Home Office, Mindest­ab­stand, Masken­pflicht, Test­an­ge­bo­te etc.

An Hygie­ne­kon­zept und SARS-CoV-2-Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung müssen die Unter­neh­men weiter­hin fest­hal­ten, diese regel­mä­ßig über­prü­fen und aktualisieren.

Spre­chen Sie uns einfach an, wenn Sie in Ihre Firma im Bereich Arbeits­si­cher­heit und Gesund­heits­schutz Unter­stüt­zung suchen. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.