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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Sicher. Das macht Expert!
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist heute mehr als nur die Beachtung unzähliger Gesetze, Verordnungen, Regeln und Grundsätze; sie werden in zunehmendem Maße zum Vorteil im Wettbewerb um Arbeitskräfte. Sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen spielen bei der Auswahl des Arbeitgebers eine immer größere Rolle. Die Einhaltung und Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz obliegt per Gesetz dem Arbeitgeber, aber er kann sich dazu Unterstützung holen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was wir dabei für Sie tun können.
Gefährdungsbeurteilung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber in seinem Betrieb verpflichtet, mittels einer geeigneten Organisation für die Arbeitssicherheit der Beschäftigten Sorge zu tragen, d.h., er muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln. Dazu werden nach heutiger Sicht auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz gezählt. Des Weiteren spielen sämtliche Fragen hinsichtlich der besonders gefährdeten Arbeitnehmergruppen eine wichtige Rolle, wenn es um die Einschätzung von Gefährdungen geht. Zu den Gruppen, für die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen die Arbeit an bestimmten Arbeitsplätzen mit einem höheren Risiko verbunden ist gehören Jugendliche, werdende Mütter, behinderte Menschen und ältere Arbeitnehmer.
Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung, Bewertung und umfassenden Dokumentation von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Daraus sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten, welche anschließend auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sind. Wo es erforderlich ist, sind sie an geänderte Gegebenheiten anzupassen.
Unsere Leistungen:
Wir führen Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Unternehmen durch, dokumentieren den Ist-Stand und besprechen die Beurteilung mit Ihnen.
Erstellung von Betriebsanweisungen nach BetrSichV, ArbStättV, GefStoffV, BioStoffV
- Die wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte werden zusammengefasst.
- Unterweisungen werden einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind.
- Die Mitarbeiter/innen können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.
- Darüber hinaus besteht für den Unternehmer/die Unternehmerin durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben eine höhere Rechtssicherheit.
Unsere Leistungen:
Wir erstellen Betriebsanweisungen entsprechend den geltenden Regelungen für Ihr Unternehmen. Grundlagen sind entweder die Zuarbeit von vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanleitungen oder die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen durch uns.
Durchführung von Unterweisungen
Die Unterweisung sollte mehr sein als eine Belehrung. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zeigt eine Unterweisung mögliche Gefährdungen, geeignete Schutz- und Erste-Hilfemaßnahmen sowie präventive Verhaltensweisen auf, sodass Gefährdungen gar nicht erst entstehen können. Dabei können praktische Übungen zu einer erhöhten Sensibilisierung der Unterwiesenen für die Themen Arbeitsschutz und Prävention beitragen.
Bei Unterweisungen wird zwischen Erstunterweisungen, situationsabhängigen Unterweisung aus besonderem Anlass und regelmäßigen Unterweisungen zur Auffrischung unterschieden. Letztere sind mindestens jährlich, in bestimmten Fällen auch in kürzeren Abständen durchzuführen.
Unsere Leistungen:
Wir unterweisen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend den für Ihr Unternehmen geltenden Regelungen. Die Unterweisungen werden vorbereitet und dokumentiert. Soweit in den Unterweisungen keine praktischen Übungen erforderlich sind, können Unterweisungen auch in Form von Webinars durchgeführt werden.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) vertreten wir Sie als Bauherrn bei der Koordination aller Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf einer Baustelle, wie es die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) fordert.
Bei der Erfüllung unserer Aufgaben richten wir und nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Zu unseren Leistungen gehören zum Beispiel
in der Planungsphase
- die Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor‑, Entwurfs- und Werkplanung
- die Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- die Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe – Plan)
- die Zusammenstellung einer Unterlage für die spätere Arbeit am Bauwerk, für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
in der Ausführungsphase
- die Durchsetzung der Rechtsvorschriften auf der Baustelle für den Auftraggeber
- die Durchsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung
- die laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- die Klärung sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
- die Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- das Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf die Beseitigung der Mängel
Seit 2018 bieten wir unseren Kunden effiziente und innovative Lösungen in der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Unser Team von Koordinatoren mit seiner langjährigen Erfahrung in den Bereichen SiGe-Koordination sowie Planung, Ausschreibung und Bauleitung unterstützt Bauherren auch bei komplexen Projekten und gewährleistet eine optimale Betreuung des Bauvorhabens. Damit können die Anforderungen des Arbeitsschutzes effizient sowohl in die Planungs- und Ausschreibungsphase sowie in den Baustellenalltag integriert werden. Die richtige Balance zwischen Einhaltung der gesetzlichen Regularien und präventivem Handeln sorgt für die Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes. Das wiederum trägt dazu bei, die Zufriedenheit und Motivation der Arbeitskräfte zu erhöhen sowie Ausfallzeiten und Störungen der Arbeitsabläufe zu senken.
Kontaktieren Sie uns einfach, wenn Sie weitere Fragen zum Bereich haben und auf der Suche nach einer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Ihr Bauvorhaben sind.
Betreuung als Brandschutzbeauftragter
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher sowie versicherungsrechtlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. die Leiterin und Leiter einer Einrichtung tragen die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben, sollten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber zur Beratung einen Brandschutzbeauftragten bestellen.
Unsere Leistungen:
- Erstellen von Flucht- und Rettungspläne gemäß der DIN ISO 23601 & BGV A8 für Arbeitsstätten
- Erstellen und Fortschreibung der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 für Arbeitsstätten
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu‑, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Unterstützung bei Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
Brandschutz-/ Evakuierungsübungen
- Hektisches Verhalten
- Nutzung von Aufzügen
- Nutzung falscher Wege (Rolltreppen)
- Verbleiben am Arbeitsplatz
- Einsammeln vermeidlich wichtiger Dinge
- „Retten“ des eigenen Pkw aus der Tiefgarage
- Unerlaubtes Verlassen des Betriebsgeländes
Unsere Leistungen:
Wir planen und bereiten die Brandschutz-/ Evakuierungsübung in Abstimmung mit Ihnen und ggf. weiteren Parteien, wie z.B. die Feuerwehr vor. Mit Ihnen, Ihren Brandschutzhelfern und Sicherheitsbeauftragten stimmen wir die notwendigen Maßnahmen zur Unterweisung der Beschäftigten und zur Vorbereitung der Übung ab. Wir steuern und beobachten die Durchführung, dokumentieren die Ergebnisse, besprechen diese mit Ihnen und stellen Ihnen Handlungsempfehlungen zur Verbesserung vor.
Darüber hinaus bieten wir die Schulung von Evakuierungshelfern an.
Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter verschiedenen Gesichtspunkten zu beurteilen. Dabei kommt dem Gefahrstoffverzeichnis eine wichtige Rolle bei, da es Auskunft gibt über die genutzten Gefahrstoffe, deren Einstufung sowie die Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Darüber hinaus muss auf das zugehörige Sicherheitsdatenblatt verwiesen werden. Zusätzliche Angaben zu gefährlichen Eigenschaften von relevanten Inhaltsstoffen sind empfehlenswert.
Gefahrstoffverzeichnisse sind nicht nur für produzierende Unternehmen relevant; Farben, Lacke, Putz- und Reinigungsmittel können unter Umständen zu Gefahrstoffen gehören und müssen dokumentiert werden.
Das Gefahrstoffverzeichnis muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Es kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form geführt werden.
Unsere Leistungen:
Wir erstellen Gefahrstoffverzeichnisse entsprechend den geltenden Regelungen für Ihr Unternehmen. Grundlagen sind entweder die Zuarbeit von vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen oder die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen durch uns.
Untersuchungen, Analyse und Auswertung von Unfällen
Sämtliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist und die er zusätzlich ergreift, dienen der Vorbeugung von Unfällen jeglicher Art. Treten Unfälle auf, haben die Präventionsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig gegriffen.
Daher ist eine ganzheitliche Analyse des Unfalls von Bedeutung, um so nachhaltige Maßnahmen abzuleiten, die eine Wiederholung bzw. das Auftreten eines ähnlichen Unfalls vermeiden. Betrachtet werden die verschiedenen Faktoren und deren Wechselbeziehungen, die zu dem Unfall geführt haben können. Damit lassen sich auch Unfallursachen ermitteln, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind.
Unsere Leistungen:
Wir analysieren systematisch die Ursachen und Umstände, die zu einem Unfall geführt haben, dokumentieren die Ergebnisse und stellen Ihnen Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von vergleichbaren Unfällen vor.
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten
- Besichtigen,
- Messen,
- Erproben, Funktionsprobe,
- Bewertung der Einzelprüfungen,
- Vorgabe/Empfehlung des nächsten Prüftermins,
- Dokumentation der Prüfergebnisse.
Unsere Leistungen:
Wir prüfen Ihre ortsveränderlichen elektrischen Geräte entsprechend den geltenden Regelungen und Standards und erstellen die notwendigen Dokumentationen.
Prüfung von Leitern und Tritten
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die bereitgestellten Arbeitsmittel, und zu diesen zählen auch Leitern und Tritte, zu keinen Gefährdungen für die damit umgehenden Beschäftigten führen können. Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.
Unsere Leistungen:
Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte entsprechend den geltenden Regelungen und Standards und erstellen die notwendigen Dokumentationen.
Prüfung von Regalen
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung zählen zu den Arbeitsmitteln Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen … einschließlich überwachungsbedürftige Anlagen. Regale werden hierbei den Anlagen zugerechnet. Daraus ergeben sich die vom Gesetzgeber geforderten Prüfpflichten:
- Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind vor der erstmaligen Benutzung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen
- Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, sind wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen
Unsere Leistungen:
Wir prüfen Ihre ortsfesten Regale entsprechend den geltenden Regelungen und Standards und erstellen die notwendigen Dokumentationen. Bitte beachten Sie, dass wir keine statischen Berechnungen und Bewertungen vornehmen.