Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bekannt gegeben, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert wird. Neu ist, dass künftig die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person in mehrfach belegten Räumen und mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse auch die strikte Vorgabe von Homeoffice entfällt. Die folgenden Regelungen werden fortgesetzt:
- Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. von einer CoViD-19 Erkrankung genesene Beschäftigte.
- Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
- Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen weiterhin auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch weiterhin das Arbeiten im Homeoffice wichtige Beiträge leisten.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.
- Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.
Die Änderungen treten am 01.07.2021 in Kraft. Für die Unternehmen heißt das, die Hygienekonzepte und die SARS-CoV-2-Gefährdungsbeurteilungen erneut auf den Prüfstand zu stellen und bei Bedarf anzupassen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie dabei Unterstützung für Ihr Unternehmen brauchen.