Die schrittweise Rückkehr von vielen Mitarbeitern an ihren Arbeitsplatz gibt den Betrieben neue Hoffnung. Vor allem (wie in diesem Fall) kleinere Unternehmen profitieren nun von den neuen Beschlüssen. Gleichzeitig erhöht sich jedoch mit der Öffnung vieler Geschäfte und Arbeitsstätten die Gefahr, dass die SARS-COVID ‑19-Pandemie sich in den nächsten Wochen erneut verstärkt.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz (siehe Mitteilung oben) am Arbeitsplatz wird aus diesem Grund wichtiger denn je.
– M. Paerschke (Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sozialpädagogin, Ausbilderin für Kranführer, „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten“ gemäß BetrSichV und DGUV I 208–016 sowie DGUV I 201–011, „Befähigte Person zur Prüfung von Regalsystemen“ gemäß DIN 15 635, BetrSichV § 10 und DGUV R 108–007 und Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B)