Die schritt­wei­se Rück­kehr von vielen Mitar­bei­tern an ihren Arbeits­platz gibt den Betrie­ben neue Hoff­nung. Vor allem (wie in diesem Fall) klei­ne­re Unter­neh­men profi­tie­ren nun von den neuen Beschlüs­sen. Gleich­zei­tig erhöht sich jedoch mit der Öffnung vieler Geschäf­te und Arbeits­stät­ten die Gefahr, dass die SARS-COVID ‑19-Pande­mie sich in den nächs­ten Wochen erneut verstärkt.

Der Arbeits- und Gesund­heits­schutz (siehe Mittei­lung oben) am Arbeits­platz wird aus diesem Grund wich­ti­ger denn je.

M. Paersch­ke (Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit & Sozi­al­päd­ago­gin, Ausbil­de­rin für Kran­füh­rer, „Befä­hig­te Person zur Prüfung von Leitern, Trit­ten und Fahr­ge­rüs­ten“ gemäß Betr­SichV und DGUV I 208–016 sowie DGUV I 201–011, „Befä­hig­te Person zur Prüfung von Regal­sys­te­men“ gemäß DIN 15 635, Betr­SichV § 10 und DGUV R 108–007  und Arbeits­schutz­fach­li­che Kennt­nis­se gemäß RAB 30 Anla­ge B)