Erleichterungen im SARS-CoV-2-Arbeitsschutz?
Die Bundesregierung hat mit der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung Erleichterungen und Lockerungen für geimpfte bzw. von COVID-19 genesene Personen auf den Weg gebracht. Privatpersonen können über den Nachweis der Impfung oder über einen PCR-Test die Erleichterungen in Anspruch nehmen. Anders sieht es in den Unternehmen aus. Die verschärften Maßnahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung haben weiterhin Bestand: Home Office, Mindestabstand, Maskenpflicht, Testangebote etc. An Hygienekonzept und SARS-CoV-2-Gefährdungsbeurteilung müssen die Unternehmen weiterhin festhalten, diese regelmäßig überprüfen ...