Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde angepasst und nochmals verlängert
Mit dem 10. September 2021 tritt die angepasste Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft. Neu dabei ist die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. Außerdem kann der Arbeitgeber den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, eine ...